IOM Global Corner:

Aktuelle Projekte und Aktivitäten

Menschenhandel in Österreich

Österreich ist durch seine Lage im Zentrum Europas als Transit- und Zielland von Menschenhandel betroffen. Männer, Frauen und Minderjährige werden in und durch Österreich gehandelt. Die häufigsten Formen von Menschenhandel sind sexuelle Ausbeutung und Arbeitsausbeutung. Unter den identifizierten Betroffenen kommen die meisten aus Rumänien, Bulgarien, Ungarn, der Slowakei, Tschechien und der Ukraine. Staatsbürger/innen von China, Nigeria und anderen Regionen der Welt wurden auch in Österreich identifiziert.

Im November 2004 wurde durch einen Ministerratsbeschluss die (TF-MH) unter der Leitung des österreichischen Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) eingerichtet, um die österreichischen Maßnahmen gegen dieses Verbrechen zu koordinieren und zu intensivieren. Die TF-MH tagt regelmäßig unter dem Vorsitz des BMEIA. An den Sitzungen nehmen Vertreter/innen aller sachlich zuständigen Ministerien, inklusive ausgelagerter Dienststellen der Länder und Nichtregierungsorganisationen teil.

Die Task Force hat drei Arbeitsgruppen zu Prostitution, Kinderhandel und Arbeitsausbeutung. Diese Arbeitsgruppen agieren als Plattforme, um die Bemühungen der relevanten Akteur/innen zu koordinieren und die verschiedenen Formen von Menschenhandel effektiver zu bekämpfen.

Botschafterin Dr. Elisabeth Tichy-Fisslberger wurde am 10. März 2009 durch die österreichische Bundesregierung zur ersten nationalen Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels ernannt. Die nationale Koordinatorin beaufsichtigt die Implementierung des nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel und erstattet der Task Force Bericht. wurde am 20. März 2012 vom Ministerrat angenommen.

Österreich ist Vertragsstaat sämtlicher relevanter internationaler Rechtsinstrumente gegen den Menschenhandel, einschließlich dem UNO-Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels (2000), dem UNO-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (2004), dem Europarats-Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels (2005), der UNO-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1982) und dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989) sowie dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie (2000).


Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu aktuellen Projekten und Aktivitäten:

► GewaltFREI leben

► IBEMA - Identifizierung von (potenziellen) Betroffenen des Menschenhandels im österreichischen Asylverfahren

► CARE: Koordinierter Zugang zur Reintegration von Betroffenen von Menschenhandel